ÖAMTC: Nicht alle Urlaubssouvenirs unbedenklich – Freiheitsstrafe droht Redaktion 15. Januar 2023 Urlaub Worauf man bei der Mitnahme von Schmuck, Pflanzen und Tüchern achten sollte Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern und Muscheln gelten als beliebte Urlaubssouvenirs, die jedoch für Schwierigkeiten sorgen können. „Viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht. Der Handel mit ihnen vergrößert ihre Gefährdung. Daher regelt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ‚CITES‘ den nachhaltigen Handel von rund 30.000 Pflanzen und 5.600 Tieren“, erklärt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Wer entsprechende Souvenirs in die EU einführen möchte, benötigt eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Ministeriums für ein lebenswertes Österreich (BMLFUW). Wer ohne Genehmigung das Souvenir mitbringt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich. Welche Produkte aus welchen Regionen keinesfalls mitgenommen werden sollten Europa Innerhalb der EU ist keine Genehmigung nötig, bei besonders geschützten Arten aber teilweise eine Bescheinigung. Das ist beispielsweise bei einigen Orchideenarten der Fall. Man sollte außerdem darauf achten, welche Gebiete zur EU gehören. Französisch-Guayana ist beispielsweise Teil der EU, Französisch-Polynesien nicht. Mittelmeerländer Bei Korallen und Riesenmuscheln sollte man skeptisch sein. Produkte aus Schildkrötenpanzern müssen genehmigt werden. Seepferdchen dürfen bis zu einer bestimmten Menge mitgenommen werden. In Griechenland und Kroatien entscheidet das jeweilige Kulturministerium über die Ausfuhr von Antiquitäten. Afrika Elfenbein- und Nashornprodukte sollten nicht gekauft werden, sie unterliegen strengen Regelungen. Die Ausfuhr von Raubkatzenfellen ist ohne Genehmigung verboten. China Die Ausfuhr von Souvenirs aus Reptilienleder ist nur mit Genehmigung erlaubt. Da Produkte aus dem Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin auch Bestandteile von geschützten Tieren und Pflanzen enthalten, fallen auch sie unter diese Vorschriften. Indien Auf Shahtoosh-Tücher aus der Wolle des Fells der Tibetantilope sollte man verzichten. Die Tibetantilope ist eine gefährdete Tierart. Pashmina aus Kashmir sind eine gute Alternative. Australien Eine Ausfuhrgenehmigung ist für fast alle wild vorkommenden Tiere und Pflanzen nötig. Känguruprodukte dürfen mitgenommen, aber nicht weiterverkauft werden. Karibik Kakteen und Orchideen müssen genehmigt werden, ebenso Andenken aus Steinkorallen und Panzer der Meeresschildkröte. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen und Hartholzschnitzereien geboten. Amazonas-Region Der Verkauf von an Land lebenden Wildtieren und daraus hergestellten Souvenirs ist verboten, entsprechende Gegenstände können vom Zoll beschlagnahmt werden. Reisende sollten auch keine Produkte aus Arafedern oder Ozelotfell kaufen. Missachtung der Zollfreigrenzen kann teuer werden „Auch wenn man Andenken mitbringt, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, sollte man aufpassen und jeden Einkauf mit einer Rechnung belegen können. Ansonsten schätzt der Zoll den Warenwert und das kann teuer werden“, warnt die ÖAMTC-Expertin Renner. Aus einem Nicht-EU-Land dürfen Flugreisende nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Für jene, die mit anderen Verkehrsmitteln reisen, gilt die 300 Euro-Grenze, für Urlauber unter 15 Jahren einheitlich die 150 Euro-Grenze. Versucht man, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, wird eine Steuernachzahlung fällig und man muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Weitere Infos rund um die rechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Gegenständen gibt es unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice sowie beim BMLFUW unter www.cites.at. Einen Leitfaden zum Souvenirkauf findet man auch unter www.wwf.at/cites.